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   BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62   

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https://dejure.org/1963,1259
BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62 (https://dejure.org/1963,1259)
BAG, Entscheidung vom 22.02.1963 - 1 ABR 8/62 (https://dejure.org/1963,1259)
BAG, Entscheidung vom 22. Februar 1963 - 1 ABR 8/62 (https://dejure.org/1963,1259)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Kostenentscheidung - Zulassung der Rechtsbeschwerde - Bindung des Bundesarbeitsgerichts

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 21.06.1957 - 1 ABR 1/56

    Arbeitsgerichtliches Beschlußverfahren - Ergänzungsbeschluß -

    Auszug aus BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62
    II» Die Rechtsbeschwerde ist unzulässig» Wenn überhaupt, so war der die Kostenentscheidung ablehnende Beschluß des Landesarbeitsgerichts nur haltbar als Ergänzungsbeschluß i-, S« des § 321 ZPO; denn die vorausgehende Entscheüung des Vorsitzenden des Landesarbeitsgerichts (Einstellung des Verfahrens) hatte keinen Ausspruch über die Kosten enthalten, v;as von der Antragsgegnerin mit ihrem Antrag, eine Kosten entscheidung zu erlassen, bemängelt worden war» Die Antragsgegnerin hat nur wegen der - abgelehnten - Kostenentscheidung, nicht auch wegen des durch diese ergänzten EinstelPungsbeschlusses (ob wohl dieser nicht hätte ergehen dürfen, vgl« BAG 4, 268 = AP Nr, 2 zu § öl ArbGG) Rechtsbeschwerde eingelegt.

    Eine Nichtanwendung dieser Vorschrift im Beschlußverfahren wäre umso weniger gerechtfertigt, als in diesem Verfahren nach feststehender Rechtsprechung des Senats (BAG 1, 46 [5o] - AP Nr» 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 [274] - AP Nr« 2 zu § 8i ArbGG und stets), der sich auch das Bundesver- 4 - waltungsgericht AP Nr. 4 zu § 31 PersVGes; 'AP Nr. 1j 9 und 14 zu § 76 PersVGes; AP Nr. 1 zu § Io WahlO zum PersVGes) und Pietz (Anm.- zu AP Nr= 1 zu § 76 PörsVGes) angeschlossen haben, eine Kostenentscheidung überhaupt nicht ergehen kann.

  • BAG, 09.07.1959 - 1 AZR 419/57

    Revision - Verweisung an anderes Gericht - Zulassung der Revision - LArbG

    Auszug aus BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62
    Eine gesetzwidrige Zulassung aber bindet das Rechts beschwerde- (Revisions-)gericht nicht (AP Nr. 5 zu § 92 ArbGG BAG 8, 73 [75] = AP Nr. 11 zu § 276 ZPO), ez.
  • BAG, 07.07.1954 - 1 ABR 2/54

    Betriebsverfassungsrecht: Gültigkeitsvoraussetzungen der Abstimmung nach § 13

    Auszug aus BAG, 22.02.1963 - 1 ABR 8/62
    Eine Nichtanwendung dieser Vorschrift im Beschlußverfahren wäre umso weniger gerechtfertigt, als in diesem Verfahren nach feststehender Rechtsprechung des Senats (BAG 1, 46 [5o] - AP Nr» 1 zu § 13 BetrVG; BAG 4, 268 [274] - AP Nr« 2 zu § 8i ArbGG und stets), der sich auch das Bundesver- 4 - waltungsgericht AP Nr. 4 zu § 31 PersVGes; 'AP Nr. 1j 9 und 14 zu § 76 PersVGes; AP Nr. 1 zu § Io WahlO zum PersVGes) und Pietz (Anm.- zu AP Nr= 1 zu § 76 PörsVGes) angeschlossen haben, eine Kostenentscheidung überhaupt nicht ergehen kann.
  • BAG, 27.07.1994 - 7 ABR 10/93

    Anwaltskosten bei Streit über Einigungsstellenhonorar

    Im Beschlußverfahren gibt es keine prozessuale Kostentragungspflicht und dementsprechend auch keine Kostenentscheidung (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. u. a. Beschluß vom 7. Juli 1954, BAGE 1, 46, 50 = AP Nr. 1 zu § 13 BetrVG; Beschluß vom 22. Februar 1963 - 1 ABR 8/62 - AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG 1953; Beschluß vom 26. April 1990, BAGE 65, 105, 115 = AP Nr. 3 zu § 83 a ArbGG 1979, zu I 4 a der Gründe; Beschluß vom 19. August 1992 - 7 ABR 8/92 -, n. v., zu B 2 der Gründe; sowie ständige Rechtsprechung des BVerwG seit BVerwGE 4, 357, 359).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 40/02

    Statthaftigkeit der Rechtsbeschwerde gegen Kostenentscheidung nach Erledigung

    Es ist zweifelhaft, ob das Gesetz dadurch uneingeschränkt auch die Rechtsbeschwerde eröffnen will (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG mit Anmerkung Tschischgale).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZB 41/02

    Anfechtung der Kostenentscheidung nach Erledigung des einstweiligen

    Es ist zweifelhaft, ob das Gesetz dadurch uneingeschränkt auch die Rechtsbeschwerde eröffnen will (vgl. dazu auch BAG AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG mit Anmerkung Tschischgale).
  • BAG, 30.08.1963 - 1 ABR 12/62

    Betriebsvereinbarung - Freie Kündbarkeit - Ausschluß des Kündigungsrechts

    Jedoch konnte die von ihr weiterhin erstrebte Kostenentscheidung nicht ergehen, Vielmehr entspricht es ständiger Rechtsprechung des Senats, daß im Beschlußverfahren eine Kostenentscheidung nicht zulässig ist (vgl, zuletzt den zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 22, Februar 1963 1 ABR 8/62, mit weiteren Nachweisen), gez, Dr" Schröder Dr, Groninger Wicbmann Dr o Kaulen Fr, Xnepper.
  • LAG München, 28.03.2001 - 9 TaBV 14/01

    Anspruch einer Gewerkschaft auf Erstattung von Anwaltskosten für die Durchführung

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  • BAG, 22.03.1984 - 6 ABR 17/81
    § 99 Abs. 1 ZPO, der auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren Anwendung findet (BAG Beschluß vom 22. Februar 1963 - 1 ABR 8/62 AP Nr. 9 zu § 92 ArbGG 1953 mit zust. Anm. von Tschischgale) unzulässig.
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